Manchmal sind Mieter und Vermieter einfach uneins: über die Höhe der Miete, Fragen rund um die Renovierung der Wohnung oder über scheinbar so banale Dinge wie das Grillen mit einem Holzkohlegrill auf dem Balkon. Und bisweilen ist die Uneinigkeit so heftig, dass beide Parteien sich vor Gericht wiedersehen. Oftmals wird dieser Weg jedoch viel zu schnell eingeschlagen. Schließlich gibt es da noch Mediatoren, die Streitigkeiten nicht selten abseits der Gerichte schlichten.
Mediation als außergerichtliche Lösung
„Mediation auf dem Vormarsch“ betitelte die Süddeutsche Zeitung (SZ) ein Interview vom sechzehnten April 2010. Interviewt wurde Christine Lewetz. Sie ist Abteilungsleiterin im Leistungsmanagement Rechtsschutz der Versicherungsgesellschaft D.A.G. Neben Nachbarschafts-Streitigkeiten, sagte sie gegenüber der SZ, seien immobilienrechtliche Konflikte der häufigste Grund für solch eine Mediation. Mediationen sind außergerichtliche Versuche, Konflikte zur Zufriedenheit der beteiligten Parteien zu lösen. Als Mittler fungiert dabei ein so genannter Mediator, der etwa von einer Rechtsschutzversicherung gestellt wird. In zwei Dritteln aller Fälle, so Christine Lewetz, führt solch eine Mediation zum Erfolg. Auf den Weg zum Gericht kann in solchen Fällen verzichtet werden.
Der passende Mediator
Die Schwierigkeit vor einer Mediation liegt in der Auswahl des passenden Mediators. Einerseits darf er natürlich nicht parteiisch sein; andererseits müssen beide Parteien das nötige Vertrauen zum Mediator haben, da die Chancen auf eine Einigung sich ansonsten deutlich verschlechtern. Das kann beispielsweise eine Schwierigkeit bei Schiedsstellen sein, die bei Verbänden wie den Mietervereinen oder den Haus- und Grundbesitzerverbänden angesiedelt sind. Diese Schiedsstellen mögen in der Regel weitgehend neutral agieren, doch durch die Ansiedelung bei einem Vermieter- oder Mieterverband kann die jeweilige Gegenseite schnell Parteilichkeit mutmaßen. Ein guter Mediator versteht es, oftmals bei beiden Parteien Verständnis für die Position der jeweiligen Gegenpartei zu wecken. Bei seiner Arbeit stößt er bisweilen jedoch auf Pauschalisierungen, die einer Einigung im Wege stehen: Mieter und Vermieter gelten für die jeweils andere Partei dann als Repräsentanten der Gesamtgruppe von Vermietern und Mietern in Deutschland. Aus DEM Vermieter werden dann die Vermieter, die soziale Belange unberücksichtigt lassen. Aus dem Mieter wird der Repräsentant aller Mieter, die kein Verständnis für die wirtschaftlichen Belange von Vermietern zeigen. Vorurteile gibt’s auf beiden Seiten.
Die neutrale Sicht der Dinge
In der Realität wird sich Fehlverhalten von Mietern und Vermietern wohl die Waage halten, sodass keiner der beiden Parteien einseitig und pauschal etwas vorwerfen lässt. So berichtete Welt Online etwa am fünfzehnten April 2010 über die Tricks mancher Hamburger Vermieter, die bei ihren Häusern falsche Baualtersklassen oder Wohnungsgrößen zugrunde legen, um eine zu hohe Miete für die Mieter zu berechnen. Auf Vermieterseite ist dagegen oftmals „Mietnomadentum“ ein Thema. In solch einem Fall wird Mediation wohl schwierig. In anderen Fällen löst sie Streitigkeiten, ohne Sieger und Verlierer zu ermitteln. Damit schafft sie auch die Grundlage, um bestehende Mietverhältnisse nach dem Streit weiterzuführen.
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Bei uns gab es auch schon einmal Probleme mit dem Vermieter, weil wir ein paar male auf dem Balkon mit dem Holzkohlegrill gegrillt hatten. Was soll man sagen – zum Glück haben wir uns am Ende noch außergerichtlich einigen können!