Eine neue Gasleitung wird verlegt. Der Gasversorger möchte ein Leitungsrecht in Ihr Grundbuch eintragen lassen. Ggf. wird die bauliche Nutzbarkeit Ihres Grundstückes nachhaltig beschränkt. Sie verlangen eine Entschädigung.
Ein Altenteil (Bauernhof) soll Bestandteil einer Immobilienbewertung werden, da der Hof verkauft wird, jedoch der im Ruhestand befindliche Bauer ein Altenteil (Wohnrecht in Verbindung mit Versorgungsleistungen oder Pflegeleistungen) im Grundbuch stehen hat. Diese oder ähnliche Rechte, wie auch bspw. Nießbrauchrechte oder Wohnungsrechte lösen, abhängig vom Alter und dem statistisch zu erwartenden Sterbedatum des Berechtigten, eine Wertminderung aus, da ein Käufer diese Leistungen übernehmen muss oder auf Mieterträge bis zum Ableben des Berechtigten verzichten muss.
Bei derartigen Rechten und Belastungen ist die Hilfe eines qualifizierten Immobiliensachverständigen, der über ausreichende Erfahrungen in diesem Bereich verfügt, zweckmäßig.
Haben Sie Problemstellungen mit Rechten und Belastungen im Grundbuch, als Kaufinteressent oder Lastenbetroffener? Wir unterstützen Sie.