Altlasten können erhebliche monetäre Belastungen für einen Grundstückseigentümer bzw. einen Zustandsstörer bedeuten.
In der Immobilienbewertung ist zu unterscheiden in einen allgemeinen Verdacht bspw. bei entsprechender Vornutzung (Chemiefabrik, Tankstelle, Militär) und einen konkreten Verdacht aufgrund relevanter Eintragung im Altlastenkataster.
Besteht ein allgemeiner Altlastenverdacht, ist wenigstens eine Abfrage des Altlastenkatasters angezeigt. Bei relevanten Eintragungen ist ein Gutachtenhinweis auf die Problemstellung nebst Risikobeschreibung zwingend. Die Belastungen sowie die monetären Auswirkungen können jedoch nur durch einen spezialisierten Gutachter (Geo-Hydro-Umwelt) ermittelt werden.
Wir kooperieren mit einem überregional aktiven Umweltbüro bzgl. solcher Fälle. Sofern Sie neben der Immobilienbewertung das Altlastenthema monetär behandeln müssen, fragen Sie uns gern nach dieser Leistung. Wir helfen Ihnen dabei, eine kombinierte Lösung zu finden.