Einige im Grundbuch (Abteilung 2) eingetragene Lasten können wertermittlungsrelevant sein.
Hierzu zählen insbesondere Rechte, welche die bauliche Nutzungsmöglichkeit eines Grundstückes einschränken, wie bspw. Leitungsrechte, Wegerechte, Zaunrechte, Trafostationsrechte, Überbaurechte usw. aber auch Rechte, die monetäre Belastungen für den jeweiligen Grundstückseigentümer auslösen können, wie bspw. Nießbrauchrechte, Altenteile, Leibgedinge, Ausschankrechte usw.
Diese Lasten sind durch den Immobiliensachverständigen zunächst daraufhin zu untersuchen, ob und inwiefern diese Einfluss auf den Verkehrswert haben können. Liegt ein signifikanter Einfluss vor, kann ein qualifizierter Immobilienbewerter diesen Einfluss mit tauglichen Methoden entsprechend bewerten und als Wertminderung oder auch Wertzuschlag in den Verkehrswert einbringen.
Haben Sie Fragen zu der Bewertung (auch der separaten Bewertung) von Lasten und Beschränkungen, fragen Sie uns gern. Wir helfen Ihnen.