Von Anfang an haben Branchenverbände heftig gegen die von der Großen Koalition geplante Mietpreisbremse protestiert. Nach ihrer Meinung würde das Gesetz sowohl Investitionen in bestehenden Wohnraum als auch den Neubau hemmen. Vor allem die Neubauaktivität sei aber dringend nötig, um die Knappheit auf den Wohnungsmärkten einzelner Regionen bekämpfen zu können.
Gesetz und Gegenkonzept
Sollte die Mietpreisbremse Gesetz werden, darf die Miete in angespannter Wohnungsmarksituation nur noch um höchstens 10 Prozent im Vergleich zum Mietspiegelwert steigen. Die Bremse gilt allerdings nur bei Wiedervermietung, nicht hingegen bei Erstvermietung. Die Branchenverbände sehen in dieser Regelung eine Gefahr für die künftige Investitionsbereitschaft. Sowohl Renovierungen vor Wiedervermietung als auch die Neubautätigkeit würden ihrer Meinung nach durch das geplante Gesetz auf lange Sicht zurückgehen. Um diese Behauptungen zu belegen, haben mehrere Verbände zusammen mit dem IVD eine Umfrage in der Branche durchgeführt. Insgesamt wurden dabei 1.873 Experten aus dem Immobilienbereich befragt. 72,6 Prozent dieser Gruppe geben an, dass sie ihre schon geplanten Investitionen nochmals überdenken würden, wenn die Mietpreisbremse tatsächlich käme. Damit sehen die Verbände ihre Befürchtungen voll und ganz bestätigt. Deshalb wollen sie nun ein Gegenkonzept zum geplanten Gesetz entwerfen. Laut IVD habe die neue Bundesregierung eine diesbezügliche Anhörung spätestens im zweiten Quartal des laufenden Jahres zugesagt. Dort sollen die Alternativvorschläge dann präsentiert werden. IVD Präsident Jens Ulrich Kießling nennt dazu keine konkreten Details, denn man arbeite noch daran. Immerhin deutete Kießling schon an, worauf sich das Gegenkonzept hauptsächlich beziehen wird. Man will am Paragraphen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes ansetzen, der eine Mietpreisüberhöhung ausschließt, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Bei diesem Paragraphen müsse man die Beweispflicht umkehren. Bisher muss der Mieter bei einer Klage nachweisen, dass der Wohnungsmarkt tatsächlich flächendeckend angespannt ist. Kießling möchte nun die Beweislast auf den Vermieter übertragen. Nach seiner Ansicht würde man mit dieser Maßnahme explizit die schwarzen Schafe treffen. Mit der Mietpreisbremse hingegen träfe man die große Mehrheit der Vermieter, die sich ihren Mietern gegenüber fair verhalten. Ähnliche Vorschläge wie dieser waren allerdings schon bei der letzten Mietrechtsreform gescheitert. Man darf also gespannt sein, was die Verbände für die angekündigte Anhörung noch Neueres in petto haben.
Die erwarteten Folgen der Mietpreisbremse
Jens Ulrich Kießling und seine Verbandskollegen befürchten, dass durch das geplante Gesetz vor allem Neubaupläne ausgebremst würden. Er sieht sogar schon jetzt Anzeichen dafür, dass bereits genehmigte Wohnbauvorhaben verschoben würden. Investoren neigten aufgrund der drohenden Mietpreisbremse dazu, eher auf Eigentumswohnungen als auf Mietwohnungen zu setzen. Den Ausschluss von Erstvermietungen aus dem Gesetz bewertet der IVD als wenig hilfreich. Investoren kalkulierten sehr langfristig, deshalb spiele diese Einschränkung bei anstehenden Entscheidungen keine ausschlaggebende Rolle. Neben den schlechten Aussichten bezüglich der Neubautätigkeiten sehen die Verbände nach Inkrafttreten der Mietpreisbremse auch für Renovierungen bestehenden Wohnraums schwarz. In ihrer Umfrage haben sie die Experten um ihre Einschätzung in Bezug auf solche Arbeiten nach dem Auszug eines Mieters gebeten. Die Befragten sehen den Anteil an Renovationen vor Neuvermietung durch das geplante Gesetz sinken. Momentan werden nach Auskunft des IVD 39,3 Prozent der Wohnungen durch den Vermieter renoviert, nachdem ein Mieter ausgezogen ist. Die befragten Immobilienexperten prognostizieren durch die Mietpreisbremse einen Rückgang dieser Quote auf 20,9 Prozent. Ähnliches gilt für die Modernisierung. Da im geplanten Gesetz auch eine Absenkung der Modernisierungsumlage von 11 auf 10 Prozent vorgesehen ist, sehen 79,4 Prozent einen Rückgang der Modernisierungen voraus. Nur 18 Prozent glauben, die Quote werde gleich bleiben, auch wenn die Vermieter 1 Prozent weniger der Kosten auf die Mieter abwälzen könnten. Schon jetzt liegt die Modernisierungsquote bei insgesamt lediglich 1 Prozent. Der IVD kritisiert, dass die negativen Folgen der geplanten Mietpreisbremse ausnahmslos die Mieter zu tragen hätten.
Kommt die Mietpreisbremse?
Ob das Gesetz noch in diesem Jahr unter Dach und Fach gebracht werden kann, ist fraglich. Immerhin sind zwei bis drei Bundesministerien mit dem Gesetzentwurf befasst, wie ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagt. Minister Heiko Maas von der SPD hat bei deisem Verfahren die Federführung inne. Ist der Gesetzentwurf einmal ausgearbeitet, folgt auch noch das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag. Die Mietpreisbremse gehört dem Sprecher zufolge aber zu den Gesetzesentwürfen mit Priorität. Auch die Bundesbauministerin Barbara Hendricks, ebenfalls SPD, sieht das Projekt als vordringliche Aufgabe an, wie sie kürzlich erklärte.
Heiko Maas und die SPD haben ja bereits seit Jahren einen entsprechendes Gesetzgebungsverfahren vorbereitet und werden dies auch – gegen jegliche Einwände der Verbände – realisieren. Es wenn das Gesetz so inkraft ist, werden frühestens in ein paar Jahren Konsequenzen bzw. Veränderungen vorgenommen. Die CDU/CSU hat sich bisher ja nicht komplett gegen den Entwurf gestellt. Hier „siegt“ der Idealismus vor der Logik.
Sinkende Mieten wird es dadurch leider nicht geben, da privaten Investoren keine Anreize für weiteren Wohnungsbau gegeben werden. Leider.