Mietnomaden – dieser Begriff kursiert immer häufiger durch Tageszeitungen und andere Medien. Das immer gleiche Fazit lautet: die Vermieter bleiben auf ihren Mieten sitzen. Doch auch Arbeitslosigkeit und Wirtschaftskrise tragen dazu bei, dass viele Mieter ihrer Mietzahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommen können. Mittlerweile gibt es für Vermieter einige Möglichkeiten, sich gegen den Mietausfall abzusichern, wenn auch die Zahl der Anbieter solcher Versicherungen eher überschaubar ist.
Die Wohngebäudeversicherung
In vielen Standardpolicen der Wohngebäudeversicherung ist schon ein Mietausfallschutz enthalten. Dieser steht allerdings immer im Zusammenhang mit Schäden an der Immobilie, sprich Feuer, Wasser, Sturm etc, die die Wohnung für eine Weile nicht bewohnbar machen, und die dadurch zu einem Mietausfall führen. Dieser Schutz ist meistens auf 1 Jahr befristet, längere Zeiträume müssen dagegen extra versichert werden. Bei anderen Gründen für den Mietausfall, z. B. mangelnde Liquidität des Mieters, tritt die Wohngebäudeversicherung allerdings nicht für die entstandenen Kosten ein.
Die Mietrückstandsversicherung
Einige wenige Anbieter in Deutschland bieten eine so genannte Mietrückstandsversicherung an. Hierbei handelt es sich um einen Zusatz zur Gebäudeversicherung. Die Versicherungsprämie wird auf Basis der Jahresmiete errechnet. Die Mietrückstandsversicherung kann erst unter bestimmten Umständen für den Mietausfall aufkommen: der säumige Mieter muss abgemahnt worden sein, es muss eine erfolgreiche Klage seitens Vermieter gegen ihn eingereicht worden sein und der Vermieter muss sich einen Rechtstitel verschafft haben. Dann muss der Versicherungsnehmer immer noch 20 % des Schadens als Selbstbeteiligung selber tragen. Zudem muss eine detaillierte Aufstellung des Inventars sowie der Schäden vorliegen, für die ebenfalls eine Selbstbeteiligung anfällt.
Das Mietfactoring
Beim Mietfactoring handelt es sich nicht um eine Versicherung, sondern um einen Verkauf von Forderungen. Hierbei übernimmt das Factoring-Unternehmen gegen eine Gebühr die Forderungen des Vermieters bei Zahlungsverzug des Mieters. Das heißt, im Delkrederefall zahlt das Factoring-Unternehmen nach Ablauf einer Frist von 90 Tagen die Kosten für die Miete und die Nebenkosten rückwirkend an den Vermieter, von dann an übernimmt das Unternehmen die Kosten immer am ersten des jeweiligen Monats, bis das Mietverhältnis, im schlimmsten Fall auf dem Klageweg als beendet gilt. Auch den Klageweg übernimmt das Unternehmen für den Auftraggeber inklusive aller anfallenden Kosten. Zusätzlich bieten viele Mietfactoring-Unternehmen eine Art Schutz vor Vandalismus. Sollte die Wohnung nach Auszug des säumigen Mieters in einem desolaten Zustand sein, setzt das Factoring-Unternehmen diese wieder in Stand und stellt den ursprünglichen Zustand wieder her.
Die Gebühren für die Dienstleistung liegen in Abhängigkeit von der Bonität des Mieters, die im Vorfeld der Factoring-Übernahme geprüft wird, zwischen rund 3 und 6 Prozent der Warmmiete.
Alles in allem gilt, dass sich Vermieter teure Mietausfallversicherungen oder Factoring-Vereinbarungen sparen können, wenn sie im Vorfeld der Vermietung einige Punkte beachten bzw. prüfen. Sie können beispielsweise Gehaltsnachweise verlangen, beim Verein Haus & Grund die bisherige Mietzahlungsmoral nachfragen und Wohnungsschlüssel erst nach kompletter Zahlung der Kaution für die Wohnung aushändigen.
Hallo,
die Mietausfallversicherung ist auf jedenfall eine sinnvolle Sache für jeden Eigentümer. In den heutigen Zeiten, wo vermehrt Mietnomaden auftreten und Wohnungen sowie Häuser auf gut deutsch in Schutt und Asche hinterlassen, sollte man sich definitiv absichern!
Liebe Grüße