Du betrachtest gerade Altlasten im Boden – was strahlt, ist nicht immer die Sonne!

In Zwickau gibt’s Streit. Streitthema sind mögliche radioaktive Altlasten im Boden eines See-Grundstücks, auf dem heute eine Villa steht. Der einzige Streitfall in Deutschland rund um Altlasten im Boden ist das nicht. Wer nachträglich welche im Boden unter seiner Immobilie findet, hat oftmals ein Problem: Kosten und auch der Immobilienwert sinkt in vielen Fällen.

Es strahlt und keiner zahlt

Jens Schmitt heißt der Besitzer der Villa auf dem Seegrundstück in Zwickau. Dort strahlt es über alle Normalwerte hinaus. Als Maximalwert wurden 25.000 Nanosievert gemessen. Das ist das 125-fache des erlaubten Höchstwertes von 200. Ursprung der Strahlung ist das Element Radon, das etwa einen halben Meter unter der Erdoberfläche gefunden wurde. Nun wird gerätselt, wo das Radon herkommt. Jens Schmitt selbst mutmaßt, eventuell sei irgendwann einmal etwas von einer Bahnstrecke in der Nähe aus abgekippt worden, was die heutige Strahlung verursache. Als Verdächtiger gilt daneben auch eine Aufbereitungsanlage in der Nähe Zwickaus (in Crossen), wo noch nach der Wende uranhaltiges Gestein des Bergbau-Unternehmens „Wismut“ aufbereitet wurde. Wismut-Sprecher Frank Wolf wird jedoch in „MeineStadt.de – Zwickau“ mit den Worten zitiert, die Schlacke in Schmitts Garten habe „keinerlei Ähnlichkeit mit dem Abraum“, der normalerweise bei Wismut anfällt. Also ist doch nicht Wismut schuldig? Wer dann? Fakt ist, dass irgendetwas zur Sanierung des Grundstücks getan werden muss. Die Kosten sollen bei 1,5 Millionen bis zwei Millionen Euro liegen und die Frage „Wer soll das bezahlen?“ ist bisher nicht endgültig beantwortet. Geht es nach dem Willen des Umweltministeriums in Sachsen, zahlt Jens Schmitt. Der hat sich angeblich aber bereits ans Bundesverfassungsgericht gewendet und von dort die Information erhalten, seine Haftung reiche nur bis zum Verkehrswert des Grundstücks. Ende offen.

Auch Rottenburg hat seine Altlasten

Das Thema „Altlasten“ ist nie ein erfreuliches Thema, manchmal eins mit moderaten Verhandlungspartnern, bisweilen Ursache für Streit, keinesfalls aber sehr selten bei Immobilien in Deutschland. Auch in Rottenburg ist Streit über Altlasten entbrannt. Hier geht es um Altlasten auf dem ehemaligen Grundstück einer längst Geschichte gewordenen Fabrik (Fouquet-Werke), die bereits vor 37 Jahren geschlossen hat. Im Boden des Areals fand man unter anderem krebserregendes Teeröl. Und auch hier gilt: Die genaue Geschichte, wie die Altlast in den Boden kam, bleibt unklar. Heute befinden sich auf dem Areal ein Aldi-Markt und mehrere Privatgrundstücke. Beim Aldimarkt sind Altlasten wohl versiegelt oder entfernt worden. Das Thema gilt als abgeschlossen. Drei Besitzer privater Grundstücke erhielten jedoch für eine Altlasten-Erkundung Kostenbescheide, gegen die sie geklagt hatten. Sie waren der Ansicht, dass die Untersuchungen im öffentlichen Interesse gewesen seien, sodass das Landratsamt die Kosten übernehmen müsse.

Eine Einigung ohne Urteil

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts war ebenfalls der Ansicht, dass die Privateigentümer nichts zu zahlen haben. Sie begründete dies aber anders und zwar mit einem fehlerhaften Verfahren. Die Behörde hätte den Eigentümern aus Sicht des Gerichts zunächst eine Anordnung zustellen und so die Untersuchung des Grundwassers fordern müssen, was nicht geschehen sei. Mit anderen Worten: Die Eigentümer hätten zahlen müssen, wenn das Verfahren gestimmt hätte. Ein Urteil war bei dieser Verhandlung nicht nötig, da es zu einer außergerichtlichen Einigung kam. Das Landratsamt übernimmt die Kosten für die Altlasten-Erkundung sowie die gerichtlichen Auslagen der Kläger, aber die Privateigentümer werden dafür die Kosten für eine zusätzliche Grundwassermeldestelle übernehmen, die den Schadstoffgehalt im Grundwasser für mindestens zwei Jahre misst. Die Meldestelle soll bis zum ersten Juli 2012 in Betrieb gehen. Ganz kostenlos bleiben die Altlasten also nicht für die Privateigentümer.

Auch Immobilienwerte können leiden

Altlasten können nicht nur Kosten für Hauseigentümer bedeuten, sondern auch sinkende Einnahmen beim Verkauf einer Immobilie, die auf einem Boden mit Altlasten errichtet wurde. Das kann bei Immobilien mit schlechter Lage durchaus bis zur Unverkäuflichkeit einer Immobilie führen. Bestenfalls weiß man also vorab Bescheid, was sich so im Boden befindet, bevor man baut oder sich für den Kauf einer Immobilie entscheidet. Ansonsten führen Altlasten möglicherweise zu neuen Belastungen fürs Budget.