Der Koalitionsvertrag ist unter Dach und Fach, seine Umsetzung hängt jetzt nur noch von den Mitgliedern der SPD ab. Auch die Immobilienwirtschaft hat mit Spannung das gemeinsame Werk von Union und Sozialdemokraten erwartet. Der Vertrag der GroKo enthält denn auch einige für die Branche relevante Punkte. Mieterhöhungen sollen künftig von Gesetzes wegen begrenzt werden und auch für Makler und Verwalter wird sich so manches ändern. Außerdem enthält der Koalitionsvertrag neue Regelungen zum Thema Bauen, Sanieren, Städtebau und Energieeffizienz.
Bezahlbares Wohnen für Alle als Ziel
Das Bündnis für Wohnen will den Wohnungsbau stärken, den sozialen Wohnungsbau wieder beleben, die Mieten auch in Ballungsräumen bezahlbar halten und beim Thema Wohnen Generationengerechtigkeit schaffen. Die Wohn- und Lebensqualität soll dadurch für die Menschen sowohl in der Stadt als auch auf dem Land verbessert werden.
· Stärkung des Wohnungsbaus
Die Wohnungsbauprämie und die Sparzulage für Arbeitnehmer bleiben bestehen. Die Rahmenbedingungen für das genossenschaftliche Wohnen sollen verbessert und der Erwerb von Anteilen gezielter gefördert werden. Die Initiative zur Förderung von studentischem Wohnraum wird fortgesetzt.
· Mehr Wohnbauland
Verbilligte Konversionsliegenschaften aus der öffentlichen Hand sollen dazu einen Beitrag leisten. Die Kommunen sollen bei dieser Aufgabe durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben unterstützt werden.
· Sozialer Wohnungsbau
Für den Bau neuer Sozialwohnungen und die sozialverträgliche Sanierung von Altbeständen werden bis Ende 2019 zweckgebundene Mittel in Höhe von 518 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Länder sollen sich mit Eigenmitteln an den Vorhaben beteiligen. Das Wohngeld soll an die Gegebenheiten bei den Bestandsmieten und der Einkommensentwicklung angepasst werden.
· Begrenzung von Mieterhöhungen
Städte mit angespannten Märkten sollen die Möglichkeit bekommen, Wiedervermietungen mit einer Mietpreisobergrenze zu belegen. Die Erhöhung soll dann nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Diese Grenze gilt jedoch nicht für Neuvermietungen oder Anschlussvermietungen nach Modernisierung. Modernisierungskosten sollen jährlich lediglich bis zu zehn Prozent umgelegt werden dürfen, und zwar nur noch so lange, bis sich die Kosten amortisiert haben. Geprüft werden künftig Instrumente gegen die Vernachlässigung von Wohnraum durch den Vermieter.
· Das Bestellprinzip
Bei der Beauftragung von Maklern soll in Zukunft das Motto „Wer bestellt, der bezahlt“ gelten. Bundeseinheitlich sollen gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Anreize für bessere Beratung enthalten. Dazu soll die Vergütung erfolgsunabhängig gestaltet werden und sich am Beratungsaufwand orientieren. Für die Berufsstände der Immobilienmakler und –verwalter soll es in Zukunft gesetzliche Mindestanforderungen geben.
· Generationengerechtes Wohnen
Generationengerechter, weil barrierefreier, Wohnraum für ältere Menschen soll vermehrt geschaffen werden. Das Programm ‚Altersgerecht Umbauen‘ wird solche Projekte mit Investitionszuschüssen aus KfW-Mitteln unterstützen.
· Energetische Sanierung
Das bereits bestehende KfW-Programm zur energetischen Gebäudesanierung soll nochmals aufgestockt werden. Das Procedere soll zudem deutlich vereinfacht werden. Die steuerliche Förderung aus dem Vertragsentwurf ist im endgültigen Koalitionsvertrag jedoch nicht mehr enthalten.
Weiterentwicklung der Städtebauförderung
Gemeinsam mit den Verantwortlichen im Bund, in den Ländern und den Gemeinden will die neue Regierung die bewährte Städtebauförderung weiter entwickeln. Umbauprogramme in Ost und West sollen vereinheitlicht werden. Dazu gehört auch der Erhalt von Denkmälern als gesamtstaatliche Aufgabe.
· Geförderter Städtebau
Die Städtebauförderung sieht die große Koalition als Erfolgsmodell an. Die Bundesmittel dafür sollen deshalb jährlich erhöht und zusammen mit anderen Förderprogrammen gebündelt eingesetzt werden.
· Die soziale Stadt
Das bereits bestehende Programm ‚Soziale Stadt‘ wird weiter geführt und zur ressortübergreifenden Strategie ausgebaut. Gebiete mit erhöhten Integrationsanforderungen sollen dazu gebündelte Mittel aus Programmen verschiedener Ressorts erhalten.
· Denkmalschutz als Chefsache
Den Erhalt von Denkmälern betrachtet der Koalitionsvertrag als gesamtstaatliche Aufgabe. Bestehende Sonderprogramme werden genauso fortgeführt wie das Projekt ‚National wertvolle Kulturdenkmäler‘. Ein ‚Europäisches Jahr für Denkmalschutz‘ wird darüber hinaus angestrebt. Steuerliche Förderungen für den Denkmalerhalt bleiben bestehen.
Der Faktor Nachhaltigkeit
Auch zum Thema Nachhaltigkeit im Immobilienbereich steht einiges im Koalitionsvertrag. Die Senkung des Energieverbrauchs ist ein wichtiges Ziel der neuen Regierung. Dazu sollen alle Maßnahmen in einem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz zusammengefasst werden. Der Wärmemarkt soll insgesamt klimafreundlicher gestaltet werden.
- Energiewende durch Effizienz
Die effiziente Nutzung von Energie soll ein zentraler Bestandteil der Energiewende werden. Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz soll dazu bereits im Jahr 2014 beschlossen werden.
- Der Energie- und Klimafonds
Aus diesem Topf sollen Effizienzmaßnahmen auf allen Gebieten gefördert werden. Neben der Aufstockung des KfW-Programmes zur energetischen Gebäudesanierung gehört auch die Einhaltung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie zu den Zielen. Einen Schwerpunkt will die große Koalition auf das Thema Energieberatung legen. Einkommensschwache Verbraucher sollen dabei besonders gefördert werden. Die entsprechende Kennzeichnung von Produkten soll verständlicher gestaltet werden.
- Klimafreundlicher Wärmemarkt
Der Koalitionsvertrag strebt einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2050 an. Dennoch soll der Einsatz von erneuerbaren Energien weiterhin freiwillig bleiben.
Warten wir mal ab, was davon wirklich umgesetzt wird – was stand nicht alles schon in Koalitionsverträgen und kam dann doch nicht…