Du betrachtest gerade EnEV 2009 – viele Neubauten sind von der Energieeinsparverordnung noch weit entfernt

Rein theoretisch müssen Neubauten seit 2009 den gesetzlichen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) genügen. In der Praxis sieht die Sache häufig anders aus.

Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie aus dem Jahr 2010 im Auftrag des Verbandes Privater Bauherren (VPB). 5231 Neubauten wurden vom Institut Privater Bauherren auf die Umsetzung der EnEV hin geprüft. Dabei wurden zahlreiche Mängel zu Tage gefördert, von schlechter Fassadendämmung, mangelhafter Dachisolierung bis hin zu zugigen Kellern, die zu einer Auskühlung der Wohnräume führen. Nach Einschätzung des Vorstandes des Verbandes Privater Bauherren, Klaus Kellhammer, sind rund 30 Prozent aller Neubauten noch weit von den geforderten Energieeinsparmaßnamen entfernt. Rund die Hälfte aller Nachweise zur Energieeinsparverordnung seien im Vorfeld falsch berechnet oder nicht richtig ausgeführt worden. Auch fehlten oft am Ende der Bauphase die nötigen Nachweise zur Dichtheit des Gebäudes, z. B. durch den Blower-Door Test, ein Differenzdruck-Messverfahren, das u. a. Leckagen in der Gebäudehülle feststellen kann. So bekommt der Bauherr nicht den Standard, für den er eigentlich bezahlt hat. 

Neben der Überprüfung der Energieeffizienz zum Ende der Bauphase hin empfiehlt es sich, vor der Vertragsunterzeichnung eine detaillierte Energieberechnung einzufordern. Diese sollte dem gewünschten Nutzen, was Heizverhalten, Dämmung des Daches oder Kellers betrifft, entsprechen. Im Zweifelsfall sollte ein neutraler Sachverständiger zu Rate gezogen werden.