Du betrachtest gerade Neues Jahr – Neue Regelungen

Auch im Jahr 2014 kommen wieder viele Neuerungen auf die Immobilienbranche zu. Ab Mai werden bei den Immobilien Effizienzklassen eingeführt, die man bisher nur von der sogenannten ‚weißen Ware‘ kennt, also von Waschmaschinen und Kühlschränken. Die Mietpreisbremse ist zwar bisher noch nicht in trockenen Tüchern, soll aber in der zweiten Jahreshälfte realisiert werden. Der Zahlungsverkehr wird im Februar auf ein europaweit einheitliches System umgestellt und die Grunderwerbssteuer wird in den meisten Bundesländern weiter steigen.

Klassierte Effizienz in der Wohnung
Am 1. Mai dieses Jahres tritt die beschlossene Novelle der EnEV in Kraft. Die Abkürzung steht für Energieeinsparverordnung und führt Effizienzklassen für Immobilien ein, die sich an den bekannten Klassifizierungen für Haushaltsgeräte orientieren. Ab Mai müssen Eigentümer Angaben über die Effizienzklasse ihrer Objekte im Energieausweis und in Immobilienanzeigen machen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, drohen satte Bußgelder in Höhe von bis zu 15.000 Euro. Vermittler müssen mit Abmahnungen rechnen. Die einschlägigen Online-Portale haben bereits versichert, dass rechtzeitig entsprechende Felder für Inserate eingeführt werden sollen. Im Gegensatz zu den Printmedien wollen sie die Kosten für Annoncen aber nicht erhöhen. Die Klassifizierung beginnt mit der Bezeichnung A+, was einem Energiebedarf von 25 kWh/m2a entspricht und endet mit dem Buchstaben H und einem Energiebedarf von mehr als 250 kWh/m2a.

Bei Neubauten werden von Gesetzes wegen künftig Senkungen des Jahresprimärbedarfes von 25 Prozent verlangt. Obwohl die neue Verordnung schon im Mai in Kraft tritt, wird diese Klausel erst ab dem Jahr 2016 wirksam. Für Bauprojekte gilt das Datum auf dem Bauantrag.

Von den Immobilienverbänden hagelt es Kritik an den neuen Vorschriften. Die Verbände IVD und GdW sind sich darüber einig, dass die Klassifizierungen für den Verbraucher irreführend seien. Die Energieeffizienzklassen seien nicht so einfach von weißer Ware auf Gebäude übertragbar. Ein mit Gas versorgtes Haus der Klasse D könne beispielsweise dieselben Energiekosten mit sich bringen wie ein Haus der Klasse B, das mit Fernwärme versorgt wird, oder ein Haus mit Wärmepumpe, das in die Klasse A eingestuft ist. Die Klassifizierung ließe keine verlässlichen Rückschlüsse auf die tatsächlichen warmen Betriebskosten eines Gebäudes zu. Haben die Verbände mit ihren Einwänden Recht, würde das bedeuten, dass der entstehende Mehraufwand für die Eigentümer potenziellen Käufern oder Mietern rein gar nichts einbrächte.

Noch mehr Aufwand durch den europäischen Zahlungsverkehr
Eigentümer und Verwalter werden im Jahr 2014 aber noch mit weiterem Mehraufwand konfrontiert. Das ab Februar geltende, vereinheitlichte Zahlungssystem Sepa fordert Vermietern und Property Managern einige Umstellungen ab. Denn sie müssen nicht nur die entsprechenden Kontodaten in ihrer eigenen Buchhaltung ändern, sie sind auch dazu verpflichtet, alle Mieter mit bestehender Einzugsermächtigung schriftlich über die Änderung zu informieren. Bei der Bank läuft die Umstellung zwar ganz automatisch, der Kunde muss jedoch mit einer Pre-Notification darauf aufmerksam gemacht werden, und zwar spätestens 14 Tage vor der Fälligkeit der nächsten Lastschrift. Welche Informationen dieses obligatorische Schreiben enthalten muss, ist präzise vorgeschrieben, kommt der Einzugsermächtigte den Vorgaben nicht in Gänze nach, kann der Bankkunde die Abbuchungen 13 Monate lang widerrufen.

Weiter steigende Grunderwerbssteuern
Schon zum Jahreswechsel wurde eine Erhöhung der Grunderwerbssteuer in den Bundesländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen und Berlin angekündigt. Dann wird Schleswig-Holstein mit 6,5 Prozent den höchsten Satz in ganz Deutschland haben. An zweiter Stelle wird Berlin mit 6 Prozent stehen. Niedersachsen und Bremen werden mit dann 5 Prozent folgen. Der Vizepräsident des Immobilienverbandes IVD Michael Schick hält die ständigen Erhöhungen sowohl aus sozialen als auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht für hinnehmbar. Er sieht aufgrund dessen das Ziel, die Wohnungseigentumsquote in Deutschland auf Dauer zu erhöhen, in Gefahr. Schick fordert deshalb die Streichung der Sonderregelung für die Grunderwerbssteuer aus dem Gesetz über den Länderfinanzausgleich. Diese zwinge die Länder immer wieder dazu, bei den Erhöhungen der Steuer nachzuziehen. Das Bundesland Hessen bestätigt diese Aussage, indem die jüngst geschlossene schwarzgrüne Regierung gleich nach Unterzeichnung des Koalitionsvertrages die Anhebung der Grunderwerbssteuer von 5 auf 6 Prozent zum Jahr 2015 angekündigt hat. Einzig die Länder Sachsen und Bayern wollen ihrem schon seit Jahren geltenden Steuersatz von 3,5 Prozent treu bleiben.