BGH urteilt: Baufirma muss bei Verzug Schadenersatz leisten
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes BGH dürfte in der Baubranche für Furore sorgen. Der BGH bestätigte damit die Verurteilung eines Bauträgers durch das Oberlandesgericht OLG zur Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung. Im verhandelten Fall wurde eine Wohnung mehr als zwei Jahre später als ursprünglich geplant fertig gestellt. Daraufhin klagte der Käufer auf Schadenersatz, weil ihm in der fraglichen Zeit kein gleichwertiger Wohnraum zur Verfügung gestanden hatte. (mehr …)
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5. März 2014