„Go“ für Immobilieninvestitionen in Polen
Ende April lief die 5-jährige Übergangsregelung für Immobilienerwerb in Polen, die mit dem EU-Beitritt Polens in Kraft trat, aus. Diese regelte, dass Ausländer nur mit besonderer Genehmigung oder wenn Sie spezielle Bedingungen erfüllten, Immobilien in Polen erwerben durften. Seit 01. Mai 2010 ist der Immobilienerwerb für Kaufinteressierte aus den EU-Staaten bzw. der Schweiz einfacher möglich. (mehr …)
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17. Mai 2010