Dienstleistungen an und in der eigen genutzten Immobilie steuerlich geltend machen

Derzeit laufen in den Finanzämtern die Computer heiß, die Einkommenssteuererklärungen 2009 werden nach und nach abgearbeitet. Dabei sollte von den Steuerzahlern nicht vergessen werden, dass seit dem 01.01.2009 immerhin 20 Prozent von maximal 6.000 Euro Handwerkerkosten steuerlich geltend gemacht werden können. (mehr …)

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