Undichte Abwasserrohre sorgen häufig für böse Überraschungen – ein Fall für die Gebäudeversicherung?
Gemäß Landeswassergesetz sind Hausbesitzer in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, bis 31. Dezember 2015 den privaten Abwasseranschluss von einem fachlich versierten Unternehmen auf seine Dichtheit prüfen zu lassen. (mehr …)
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29. August 2010