Zensus 2011 – erste gesamtdeutsche Volkszählung inkludiert Gebäude- und Wohnungszählung

Seit Ende April flattert den deutschen Eigentümern von Wohnimmobilien der so genannte Fragebogen Zensus 2011 ins Haus. Dabei handelt es sich um eine Gebäude- und Wohnungszählung, die vom jeweilig zuständigen Statistischen Landesamt initiiert ist. Die angeschriebenen Eigentümer bzw. Verwalter einer Wohnimmobilie sind dabei auskunftspflichtig. Auch große Wohnungsunternehmen, die Immobilienportfolios verwalten, werden nicht außen vor gelassen und um im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung um Auskunft gebeten. (mehr …)

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