Du betrachtest gerade Worauf es beim altersgerechten Wohnen wirklich ankommt

Die Gesellschaft wird immer älter, aktuellen Prognosen des Statistischen Bundesamtes zufolge wird bereits im Jahr 2020 ein Drittel der Bevölkerung ein Alter von 60 erreicht oder gar überschritten haben. Für die Immobilienbranche Grund genug, gerade auf die Wohnbedürfnisse der älteren Generation verstärkt einzugehen und seniorengerechte, barrierefreie Wohnungen zu schaffen.

Doch nicht jede Wohnung, die mit diesen Attributen wirbt, kann die Bedürfnisse älterer Menschen tatsächlich erfüllen, darauf weist der der Verband Privater Bauherren (VPB) aktuell hin. Begriffe wie „Seniorenwohnung“, „barrierefrei“ oder „rollstuhlgerecht“ sind rechtlich nicht definiert und lassen den Bauträgern viele Freiräume bei der Ausführung. Immer zu überprüfen gilt es beispielsweise, ob alle Türen, auch die von Balkonen, Terrassen und Aufzügen, breit genug und schwellenfrei sind, ob sich alle Schalter, Türgriffe, Installationen wie Türöffner und Türspione in Rollstuhlhöhe befinden, ob Türen auch für Rollstuhlfahrer und schwache Menschen leicht zu öffnen sind und ob es Abstellmöglichkeiten für Gehhilfen und Rollstühle gibt.

Da sich viele Käufer lediglich auf die Versprechungen bunter Werbeblättchen bzw. die Vertragsinhalte verlassen, beruft sich das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Urteil (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2009 – 23 U 11/08) nun auf die Qualitätsrichtlinien der DIN 18025, denen die Begriffe „Seniorenresidenz“ „barrierefrei“ und „behinderten- und rollstuhlgerecht“ entsprechen sollen.“ Die DIN 18025 regelt detailgetreu die Richtlinien für barrierefreies Wohnen, ist in vielen Bundesländern sogar Landesbauordnungsgrundlage und bietet Käufern zukünftig einen Anhaltspunkt, wenn es um die Umsetzung des altersgerechten Wohnens geht.

Da sich die meisten Käufer wohl kaum mit den DIN-Richtlinien auskennen, ist es allemal ratsam, vor Kaufvertragsunterzeichnung einen Sachverständigen hinzuzuziehen, der die Erfüllung der Vertragsdetails dann fachlich überprüfen und etwaige Mängel anbringen kann, entweder anhand der Verträge und Pläne, wenn sich das Objekt noch im Bau befindet, oder bei Bestandsimmobilien eben direkt vor Ort.