Neben gerichtlichen Streitigkeiten sind wir auch bei diversen Amtsgerichten für Zwangsversteigerungsabteilungen tätig.
Ihr Vorteil besteht in der deutlichen Marktnähe und dem Wissen über die Verfahrensabläufe. Auch eine Teilungsversteigerung bei uneinigen Eigentümergemeinschaften fällt in diese Rubrik. Wir werden auch seit vielen Jahren für viele Amtsgerichte, Landgerichte und einige Oberlandesgerichte bestellt und werden regelmäßig vorzugsweise in Zivilprozessen engagiert.
Auch für vorgerichtliche Entscheidungen ist die Hinzuziehung eines Immobiliensachverständigen mitunter sinnvoll. Häufig werden Wertgutachten in gerichtlichen Prozessen von der Gegenpartei mit Erfolg angegriffen und führen letztlich zu weiteren Gutachten, die wiederum Kosten produzieren. Sofern sich Parteien vorgerichtlich auf einen Sachverständigen und das entsprechende Ergebnis einigen, können erhebliche Kosten und Ärger vermieden werden.
Sie sind als Rechtsanwalt, Richter oder Diplom-Rechtspfleger an der Beratung über die sachverständige Vorgehensweise zu Ihren Themen interessiert, sprechen Sie uns gern an. Wir helfen Ihnen.