Sogenannte Kurzgutachten sind Falschgutachten oder wertloses Papier! Es entstehen u.U. nicht unerhebliche Risiken für den Auftraggeber. Warum ist das so?
Kurzgutachten, Wertindikationen oder auch Wertexpertisen sind einige Begrifflichkeiten für diese Machwerke. Es handelt sich dabei im Gegensatz zu Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB (Marktwertgutachten) um keine definierten Begriffe mit anerkannten Standards.
Im Grunde kann ein Kurzgutachten eine telefonisch übermittelte Zahl sein, die weder begründet noch marktgerecht abgeleitet sein muss. Ein Verkehrswertgutachten hingegen muss eine Reihe von Mindestanforderungen erfüllen, welche durch diverse Verordnungen und Gesetze (ImmoWertV, Mustersachverständigenordnung des DIHK, § 194 BauGB u.a.) in Art und Umfang umrissen werden. Es hat sich hierbei ein Standard im Sinne der Nachvollziehbarkeit sowie der Untersuchungstiefe entwickelt, der auch von Gerichten, Finanzbehörden u.a. institutionellen Marktteilnehmern anerkannt und verstanden wird.
Wir empfehlen Ihnen daher, insbesondere wenn Sie vermögensrelevante Entscheidungen treffen müssen, auf sogenannte Kurzgutachten zu verzichten. Häufig ist der finanzielle Mehraufwand für ein „richtiges“ Verkehrswertgutachten nicht sehr hoch. Sie erhalten im Gegenzug ein belastbares und rechtssicheres Produkt, mit dem Sie bspw. Erbangelegenheiten, Ehescheidungen usw. kostengünstig regulieren können.
Schlussendlich kann ein Kurzgutachten zu einem Haftungsfall zu Lasten des Sachverständigen führen, bei dem der Geschädigte (i.d.R. der Kurzgutachtenauftraggeber) keinen Schadensersatz erhält, da die Vermögenschadenhaftpflichtversicherung des Sachverständigen ggf. nicht leistet. Die Versicherungsgesellschaft wird je nach Vertrag bei einem falschen Kurzgutachten ggf. grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz unterstellen und die Regulierung des Schadens möglicherweise verweigern. Die Folge wird bei hohen Schadenssummen die Insolvenz des Sachverständigen sein. Der Geschädigte bleibt auf seinem Schaden sitzen. Auch aus diesem Grund beinhaltet ein Kurzgutachten ein erhöhtes Risiko für den Auftraggeber.
Fazit: Die Risiken, die von Kurzgutachten ausgehen, sind für alle Beteiligten kaum kalkulierbar. Wir bieten aus o.g. Gründen und berufsethischen Erwägungen keine Kurzgutachten an. Fragen Sie uns nach kostengünstigen Verkehrswertgutachten. Wir finden eine Lösung für Ihr Immobilienthema.