Das Vergleichswertverfahren ist im Rahmen der Immobilienbewertung
ein Verfahren, bei dem im Sinne der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) der direkte Vergleich einer auskömmlichen Menge an Vergleichspreisen mit Hilfe von Zu- und Abschlägen zu einem Marktwert/Verkehrswert führt. Die statistische Auswertung dieser Vergleichsdaten nach wissenschaftlichen Grundsätzen führt in der Regel zu dem genauesten und marktnahesten Ergebnis. Insofern ist dieses Verfahren grundsätzlich zu favorisieren. Gleichwohl sind Immobilien Unikate und die Vergleichbarkeit ist häufig eingeschränkt, sodass das Vergleichswertverfahren nicht zum Einsatz kommt.
Dieses Wertermittlungsverfahren findet üblicherweise
bei Immobilien Verwendung, bei denen ein direkter Vergleich bspw. von Quadratmeterpreisen zu einem sinnvollen Ergebnis führen kann. Dies ist bei Immobilien der Fall, für die ein recht großer und homogener Markt besteht und somit ausreichend Vergleichspreise zur Verfügung stehen. In diesem Sinne sind in der Regel unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen oder auch Reihenhäuser zu bewerten.
Das Vergleichswertverfahren ist aufgrund seiner grundlegenden Favoritenrolle
in allen anderen Wertermittlungsverfahren ebenso enthalten. So werden im Ertragswertverfahren u.U. Mietpreise, Liegenschaftszinssätze verglichen. Im Sachwertverfahren werden Baukostenkennzahlen mit dem Marktgeschehen (Sachwertfaktoren) abgeglichen und somit ein Vergleich von Kauffällen in einer indirekten Methode über das Sachwertverfahren abgewickelt. Überspitzt könnte man sagen, dass alle Verfahren Vergleichswertverfahren sind, nur eben mit Hilfe von Umwegen.